Arbeitsrecht 2026: Weitreichende rechtliche Änderungen mit spürbaren Folgen für KMU, Eventmanagement, Hotellerie, Landwirtschaft und Baugewerbe – ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet?
Das Jahr 2026 bringt tiefgreifende arbeitsrechtliche und organisatorische Veränderungen für Betriebe in Österreich. Besonders betroffen sind KMU, landwirtschaftliche Betriebe, Hotellerie, Eventmanagement sowie das Bau- und Baunebengewerbe. Mehrere neue Regelwerke treten gleichzeitig in Kraft und zwingen Unternehmen dazu, Prozesse, Personalplanung und Compliance-Strukturen neu zu bewerten. Dieser Beitrag liefert einen kurzen Überblick über relevante Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
1. Die neue Hitzeschutzverordnung 2026 – Schutz der Beschäftigten vor steigender Hitze und UV-Belastung
Mit 1. Jänner 2026 tritt die Hitzeschutzverordnung in Kraft. Sie ergänzt bestehende Regelungen wie das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und verpflichtet Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen, sobald GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 („Vorsicht, gelb“, ca. 30–34 °C) ausgibt.
Wesentliche Verpflichtungen:
- Betrieblicher Hitzeschutzplan mit Gefahrenbeurteilung, Notfallmaßnahmen und klaren Zuständigkeiten
- Technische Maßnahmen: Kühlung oder Klimatisierung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln
- Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeitverlagerung (z. B. in die Morgenstunden), Beschattung etc.
- Persönliche Schutzmaßnahmen: UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, ausreichende Trinkwasserversorgung
- Unterweisungspflichten: Spezielle Schulungen für besonders gefährdete Arbeitnehmer
Geltungsbereich: Die Verordnung adressiert insbesondere Tätigkeiten im Freien, etwa im Bau, in der Landwirtschaft, in Zustelldiensten, in der Landschaftspflege sowie bei Festival- und Eventbetrieben. Ein generelles „Hitzefrei“ ist nicht vorgesehen – es kommt auf die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen an.
2. Saisonkontingente & neue Regeln für Erntearbeiten
Aufgabe der eigenständigen Erntehelfer-Kontingente
Mit der Saisonkontingentverordnung 2026 werden die bisherigen Kontingente für „Erntehelfer“ abgeschafft und vollständig in die regulären Landwirtschafts-Kontingente integriert. Erntearbeiten werden somit über die allgemeinen Saisonregelungen abgebildet.
Neue Rahmenbedingungen 2026:
Tourismus:
- Grundkontingent: 5.500 Plätze
- Zusätzliches Westbalkan-Kontingent: 2.500 Plätze
- Überziehungsrahmen: In Spitzenzeiten temporär bis zu +50 % möglich
Landwirtschaft:
- Grundkontingent: 3.496 Plätze
- Integration der „alten“ Erntehelferkontingente von 119 Plätze
- Überziehungsrahmen: In Spitzenzeiten temporär bis zu +30 % möglich
Strengere AMS-Pflichten: Ersatzkraftverfahren, fristgerechte Anträge, Nachweis der Entlohnung (kollektivvertragskonform) und der Unterkunft.
Dauer der Beschäftigung: Saisonbewilligungen gelten grundsätzlich bis zu 6 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 9 Monaten. Kurzfristige Erntearbeiten fallen nun auch unter die allgemeinen Saisonregelungen.
Stammsaisonier-Regelung: Erleichterte Zulassung für Arbeitskräfte, die in den letzten fünf Jahren mehrfach und mindestens drei Monate pro Jahr beschäftigt waren.
3. Neue Regeln zur geringfügigen Beschäftigung & AMS-Leistungen
Seit 1. Jänner 2026 ist der geringfügige Zuverdienst während Arbeitslosigkeit oder Notstandshilfe weitgehend eingeschränkt.
Nur folgende Ausnahmen bleiben zulässig:
- 26‑Wochen‑Vorbeschäftigung neben einem vollversicherten Hauptjob.
- Langzeitarbeitslose: einmalig bis zu 26 Wochen geringfügig.
- Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder mit ≥ 50 % Behinderung: unbefristet möglich.
- Wiedereinsteiger:innen nach 52 Wochen Kranken‑/Rehageld.
- Bestimmte AMS-Maßnahmen (Dauer mind. 4 Monate und mind. 25 Wochenstunden).
Übergangsfristen
- Bis 31. 1. 2026 müssen nicht ausnahmeberechtigte geringfügige Beschäftigungen beendet werden.
- Für bestimmte Ausnahmefälle gilt eine Verlängerung bis 1. 7. 2026.
Wichtig für Betriebe: Beschäftigen Sie arbeitslose Personen geringfügig, sind Arbeitsverträge, Dienstpläne und Personalprozesse dringend zu prüfen und ggf. anzupassen, um Leistungsverluste bei Mitarbeitenden und Haftungsrisiken für den Betrieb zu vermeiden.
4. EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 – Pflichten ab 2026
Die Richtlinie muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und bringt umfassende Transparenz‑ und Berichtspflichten.
Was gilt künftig?
- Transparenz im Bewerbungsprozess: Veröffentlichung der Gehaltsspanne oder des Einstiegsgehalts.
- Verbot der Abfrage der Entgelthistorie.
- Auskunftsrechte: Beschäftigte können Informationen über ihre Entgeltbestandteile und geschlechtsbezogene Vergleichswerte verlangen (Antwortfrist: 2 Monate).
- Dokumentationspflichten: Klar definierte, geschlechtsneutrale Kriterien für Entgelt und Karriereentwicklung.
- Anpassung des spezifisch bereinigten Gender Pay Gaps von > 5%
- Schadenersatz für Betroffene und teils massive Sanktionen für Unternehmen
Berichtspflichten (gestaffelt nach Unternehmensgröße)
- Ab 250 Beschäftigten: jährlicher Bericht ab 2027.
- 150–249 Beschäftigte: Bericht alle 3 Jahre ab 2027.
- 100–149 Beschäftigte: Bericht alle 3 Jahre ab 2031.
Hinweis: Transparenz‑ und Auskunftspflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße; die Berichtspflichten treffen erst ab den genannten Schwellen zu. Genauere Infos finden Sie in meinem Blog-Beitrag EU-Richtlinie (EU) 2023/970 – Überblick, Pflichten und Chancen für Unternehmen.
Fazit: 2026 wird in arbeitsrechtlichen Belangen ein Jahr des Umbruchs und der Neuorientierung
Unternehmen müssen ihre internen Abläufe, HR‑Prozesse und Compliance‑Strukturen umfassend anpassen. Die parallele Einführung mehrerer großer Reformpakete macht 2026 zu einem der komplexeren Jahre der letzten Jahrzehnte. Wer jetzt proaktiv analysiert, priorisiert und umsetzt, reduziert Risiken, kann Wettbewerbsvorteile generieren und das eigene Unternehmen entsprechend professionell positionieren. Upscale Consulting unterstützt Sie dabei, diese Neuerungen nicht nur einzuhalten, sondern strategisch für Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen. Wir analysieren Ihren Betrieb, identifizieren relevante Maßnahmen und begleiten Sie bei der Umsetzung.
© 2026 – Ihr Fachblog für die Unternehmenspraxis. Dieser Beitrag bietet einen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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